Was tun wenn der Stromanbieter Insolvenz anmeldet?

Der neueste Fall ereilte uns am 12. April 2013: Der Berliner Stromanbieter Flexstrom meldet Insolvenz an. Dies war für ca. 500.000 Kunden ein ziemlicher Schock und warf viele Fragen auf. Als Servicedienstleister der EVU-Branche möchten wir mit diesem Blogbeitrag, auf die aus unserer Sicht wichtigsten Fragen eingehen.

Woher kommt nun mein Strom?

Die Strombelieferung der Flexstrom Kunden wurde eingestellt. Dies gilt auch für die Kunden, die von den Tochtergesellschaften Löwenzahn Energie und OptimalGrün mit Strom und Gas beliefert werden. Dennoch besteht kein Grund zur Sorge keinen Strom oder Gas mehr geliefert zu bekommen. Anlässlich der Liberalisierung des Strommarktes hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die betroffene Kunden in einem solchen Fall schützt. Somit tritt der gesetzlich festgelegte Grundversorger ein und stellt die Versorgung der betroffenen Kunden mit Strom und Gas sicher. Dabei ist es nicht so, dass der Verbrauch in der gesetzlichen Grund- bzw. Ersatzversorgung bleiben muss! Jeder Verbraucher kann sich den für ihn passenden Anbieter und Tarif neu wählen.

Ist ein Anbieterwechsel während der Insolvenz möglich?

Ja, selbstverständlich ist ein Anbieterwechsel möglich. Der Wechsel ist einfach. Zunächst suchen Sie sich einen neuen Anbieter und den für sich passenden Tarif aus und beauftragen diesen per Kündigungsvollmacht mit der Kündigung der Erstversorgung. Der Wechsel kann ein Zeitfenster von vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen.

Was geschieht mit meinen Vorauszahlungen?

Für alle Kunden, die eine Vorauszahlung oder Abschläge bei ihren Stromanbieter geleistet haben und dieser Insolvenz anmelden musste, denen schuldet der Stromanbieter Geld. Schließen Sie nicht von vornherein die Rückzahlung aus. Gehen Sie den formalen Weg und melden Sie die eigenen Zahlungsaufforderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an. Bitte beachten Sie, dass alle Forderungen, die vorher eingehen, meist nicht berücksichtigt werden! Im ersten Schritt wird vom Insolvenzverwalter geprüft, ob das Haftungskapital groß genug ist. Im zweiten Schritt werden dann alle großen Gläubiger abgefunden. Erst dann kann festgestellt werden, ob auch alle weiteren offenen Forderungen beglichen werden können. Das heißt am Ende des Insolvenzverfahrens wird eine Quotenzahlung auf Ihre Forderung erfolgen.

Auch wenn die Aussicht gering erscheint und sehr lange Zeit in Anspruch nimmt, hat somit jeder der eine Zahlungsaufforderung stellt, die Chance auf eine Rückzahlung.

Was geschieht mit evtl. vorhandenen Guthaben oder Bonus?

Die Auszahlung von Guthaben und Boni ist aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihnen ein Guthaben/ Bonus bestätigt wurde oder nicht. Auch diese Forderungen können Sie Ihrem insolventen Stromanbieter gegenüber geltend machen. Hier gilt die gleiche Vorgehensweise wie bei Voraus- oder Abschlagszahlungen. Nach der Insolvenzeröffnung können Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Aufnahme in die Insolvenztabelle anmelden. Bitte auch hier wieder drauf achten, dass vor der Insolvenzeröffnung eingehende Forderungen nicht berücksichtigt werden!

Sollten Sie noch weitere, detaillierte Fragen haben, gehen Sie pro aktiv auf Ihren Stromanbieter zu. Weiterhin empfehlen wir Ihnen das Insolvenzverfahren und den Sachstand des Anbieters zu verfolgen, um evtl. Neuerungen zeitnah zu erfahren. Fragen zu den Forderungsanmeldungen (wie, wo, wann) oder zum gerichtlichen Aktenzeichen beantwortet ebenfalls Ihr Stromanbieter.

 

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