Ihre Steueridentifikationsnummer – Was? Wofür? Woher?

Was? – Die Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID, besteht aus elf Ziffern, die nur einmalig zugeordnet werden, unveränderlich sind und lebenslang existieren. Darunter werden alle wichtigen Daten zu unserer Person gespeichert und vom BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) verwaltet. Erst 20 Jahre nach Ableben werden diese gesammelten Informationen über uns gelöscht.

Wofür? – Die Identifikationsnummer dient dem Zwecke des Fiskus durch einen schnelleren Datenabgleich, eine einfachere Auswertung steuererheblicher Informationen und ihre eindeutige Zuordnung.

Auch Ihnen erleichtert die Steuer-Identifikationsnummer die Arbeit, indem Ihre Steuererklärung durch die elektronische Übermittlung Ihrer Daten vereinfacht wird.  Geben Sie daher Ihre Steuer-ID bei Ihrer Steuererklärung, bei Anträgen an das Finanzamt oder in der Kommunikation mit Krankenkassen und Arbeitsämtern an.  Als Bankkunde benötigen Sie Ihre Steuer-ID bei einem Freistellungsauftrag und bei Rentnern wird sie für die Rentenbezugsmitteilung benötigt. Auch Bankinstitute können mithilfe der Steuer-ID besser mit den Finanzbehörden kooperieren und Kapitalverträge wie Zinsen einer einzelnen Person korrekt zuweisen.

Die Steuer-ID dient der vereinfachten Bearbeitung von relevanten Informationen. Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte müssen Sie beispielsweise nicht selbst die Speicherung Ihrer Daten und das Zusenden der Lohnsteuerkarte an die Personalabteilung gewährleisten.

Woher? – Das Bundeszentralamt für Steuern verschickt postalisch seit 2008 an jeden gemeldeten Bundesbürger eine individuelle Identifikationsnummer. So erhalten sogar Babys ihre Steuer-ID.

Außerdem finden Sie Ihre Steuernummer:

  • auf Ihrem letzten Steuerbescheid
  • auf Ihrer Lohnsteuerkarte
  • im Informationsschreiben des Finanzamtes, das Ihnen im Herbst 2011 im Rahmen der ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) zugestellt wurde.

Geben Sie Ihre Steuer-ID an: Die Steuer-ID gehört zu den wichtigsten Rahmenbedingungen, wenn ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen wird. Sie sind verantwortlich, Ihre Identifikationsnummer zu erfragen und der Invitel Unternehmensgruppe mitzuteilen, damit wir ein Lohnkonto anlegen und Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt abrufen kann. Fehlt uns Ihre Identifikationsnummer, können wir keine ELStAM abrufen und wenden die für Sie nachteilige Steuerklasse VI an. Nutzen Sie daher Ihre Steuer-ID!

Bildquelle: © Coloures-pic – Fotolia.com

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